Kontaktanfragen bitte telefonisch oder per Mail.
Bin ich zur Zeit ihres Anrufes nicht erreichbar, melde ich mich verlässlich zurück.
Am Telefon lernen wir uns erstmals kennen, wir besprechen Ihr Anliegen, klären erste Fragen und vereinbaren - wenn gewünscht - ein Erstgespräch.
Es ist für den Erfolg einer Therapie außerordentlich wichtig, dass Sie sich eine vertrauensvolle, offene Arbeitsbeziehung vorstellen können und sich gut aufgehoben fühlen. Dafür ist es hilfreich, sich ausreichend Zeit zu nehmen, in der Sie Ihr Anliegen in Ruhe besprechen können und sich ein Bild über die mögliche Zusammenarbeit machen, sowie alle für Sie wichtigen Fragen geklärt werden.
Die Dauer des Erstgesprächs beträgt ca. 60-70 Minuten.
Eine Einheit im Einzelsetting dauert 50 Minuten und wird üblicherweise einmal wöchentlich durchgeführt. Je nach Therapieverlauf bzw. zeitlichen Möglichkeiten können auch längere/kürzere Abstände oder Doppeleinheiten vereinbart werden.
Idealerweise ist eine Psychotherapie dann zu Ende, wenn das Therapieziel erreicht ist und die Belastungen, die zur Therapie geführt haben, bewältigt sind. Die Dauer einer Psychotherapie lässt sich jedoch vorab nicht festlegen, weil individuell auf Leiden und Erlebnisse eingegangen wird. In jedem Fall sollte gemeinsam darüber gesprochen und die Gründe dafür geklärt werden, falls Sie eine Therapie beenden möchten, um einen guten Abschluss zu planen.
Erstgespräch: € 30,- / Folgetermin (Einzelgespräch): € 60,-
Kosten für Paar-oder Familiengespräche auf Anfrage.
Die Finanzierung einer Psychotherapie stellt mitunter eine große Herausforderung dar, bei begründetem Anlass ist es mir möglich, Sozialtarife anzubieten (ÖGWG Initiativ). Bitte fragen Sie einfach nach, ob es freie Plätze gibt.
Kostenfrei bis 24h vor dem vereinbarten Termin, bitte telefonisch oder per Mail.
Psychotherapeuten unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Sie ist ein zentrales Element der Psychotherapie und Grundlage für eine offene und vertrauensvolle Arbeitsbeziehung.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision habe ich einen Großteil der erforderlichen Ausbildung absolviert und bin zur eigenständigen Berufsausübung berechtigt/befähigt. Eine Abrechnung mit den Krankenkassen ist bis auf wenige Ausnahmen zu diesem Ausbildungszeitpunkt leider nicht möglich - bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.